Bis zu 10.200 Euro Förderung | KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos Online Check

Das neue Förderprogramm wird über die KfW abgewickelt und offiziell als Solarstrom für Elektroautos (442) geführt. Es winken bis zu 10.200 Euro für den Kauf und An­schluss von Photo­voltaik­anlage, Wallbox und Stromspeicher.

Machen Sie hier den Voarb-Check um zu sehen, ob Sie die Förderung erhalten können:

Fragen & Antworten zur Förderung

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ unterstützen wir den Erwerb und die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarspeicher. Das Ziel der Förderung besteht darin, dass Sie Ihr Elektroauto mithilfe von selbst erzeugtem umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Der Kauf einer neuen Ladeeinrichtung (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung.
  • Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung.
  • Der Kauf eines neuen Solarspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität.
  • Die Montage und Anschluss aller Komponenten inklusive sämtlicher Installationsarbeiten.
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage.

Um förderberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Alle Komponenten – Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarspeicher – sind fabrikneu.
  2. Zum Zeitpunkt des Antrags wurden noch keine dieser Komponenten bestellt.
  3. Sie besitzen ein reines Elektroauto (kein Hybrid), das auf Ihren Namen oder den Namen einer Person im Haushalt zugelassen ist, oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Hinweis: Wenn Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag mindestens 12 Monate Laufzeit aufweisen. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Förderbedingungen.
  4. Ihr Wohngebäude ist bereits vorhanden und von Ihnen bewohnt.

Dieser Zuschuss gilt nicht für:

  • Neubauten vor dem Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferienhäuser oder Wochenendwohnungen sowie Ferienwohnungen
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz
  • Eigentumswohnungen Unternehmen

Zudem kann eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ausgeschlossen werden.

Was sind die Konditionen?

Die Förderung setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit: 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutz­barer Speicher­kapazität, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausbezahlt.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Wie ist der Ablauf?

Um einen Zuschuss für Ihre Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarspeicher zu erhalten, müssen Sie zunächst Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Dieses Portal wird Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung stehen.

Es ist empfehlenswert, vorab Kostenvoranschläge einzuholen, die die Leistungswerte der Komponenten enthalten. Diese Informationen werden für Ihren Antrag benötigt. Falls Sie in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten haben, benötigen Sie außerdem eine entsprechende Bescheinigung.

Sobald Ihr Zuschussantrag genehmigt wurde, können Sie mit der Bestellung und Installation Ihrer Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarspeicher beginnen.

Ab März 2024 müssen Sie dann verschiedene Nachweise erbringen und erst danach wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.
Zunächst müssen Sie Ihre Identität nachweisen – am besten über einen Schufa-Identitätscheck.

Anschließend erfassen Sie alle Daten zu den installierten Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarspeicher) im Kundenportal „Meine KfW“.

Sie bestätigen zudem dort vollständig durchgeführt zu haben
Alle Rechnungen bezüglich anrechenbarer Kosten laden sie hoch.

Weitere Nachweise (wie beispielsweise die Zulassung oder den Leasing-Vertrag des Elektroautos), falls angefordert.

Nach einer Überprüfung ihrer Angaben erfolgt schließlich die Auszahlung des beantragten Betrags auf ihr Bankkonto

Fragen zur Förderung?

Kommen Sie gerne auf uns zu!


Adresse

Energietechnik Pahl GmbH
Weiherstr. 49
88481 Balzheim

Kontakt

Tel.: 07347/9573144
Fax: 07347/9583612
Mail: service[at]energietechnik-pahl.de

Consent Management Platform von Real Cookie Banner